Für Arbeitgeber

Fragen und Antworten für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber rund um die Mitgliedschaft bei der Freiwilligen Feuerwehr

Was muss mein
Arbeitgeber/meine
Arbeitgeberin
wissen, wenn ich
mich für eine
Mitgliedschaft
interessiere?

Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr im Unternehmen zu
haben, kann ein enormer Vorteil sein. Nicht nur, weil sie sich
direkt als Sicherheits-, Gesundheits- oder
Brandschutzbeauftragte qualifizieren, sondern weil sie auch
vom Wesen her allerbeste Tugenden an den Tag legen:
Kameradschaft, Einsatzbereitschaft, Flexibilität und
Hilfsbereitschaft. Und für die Einsatzzeiten wird dem
Arbeitgeber/der Arbeitgeberin Lohnausfall erstattet. Das heißt,
auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können unter dem
Motto „Für mich. Für alle.“ etwas zur Gemeinschaft beitragen.

Kann ich als
Unternehmen die
Feuerwehr
unterstützen?

Unternehmen können die Freiwilligen Feuerwehren vor Ort auf
vielfältige Art und Weise unterstützen. Sei es durch eine
Kultur, die das Ehrenamt unterstützt und flexibel auf Trainingsoder Einsatzzeiten reagiert, durch Spenden (Mitgliedschaft im
Förderverein), Räumlichkeiten für Trainings, Sachspenden für
Feuerwehrveranstaltungen oder Örtlichkeiten für Übungen.
Gerade mit Letzteren können viele Betriebe neue Reize
anbieten, weil die Feuerwehren dann nicht zum 10. Mal die
Personensuche in der eigenen Fahrzeughalle üben müssen.

Wer bezahlt den
Arbeits-
/Verdienstausfall bei
Einsätzen?

Wenn die Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber ihre Mitarbeiter/-
innen für Einsätze, Ausbildung und Übungen freistellen,
erhalten sie für den Ausfall die gesetzlich vorgesehene
Kostenerstattung. Auch Selbständige haben Anrecht auf diese
Kostenerstattung. Ein Merkblatt dazu finden Arbeitgeberinnen
und Arbeitgeber hier:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_show_pdf?p_id=18882

Download „Antrag auf Lohnfortzahlung“

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne & jeder Zeit zur Verfügung!

Die Wehrführung der Feuerwehr Brakel